Am 26. November 2014 lud Greiter Pegger Kofler & Partner zum Vortrag „Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz – Was Arbeitgeber dürfen und was nicht“ im Grand Hotel Europa in Innsbruck ein.
Die beiden auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. und Dr. Herwig Frei, berichteten dabei über Einzelfälle aus der Praxis:
Der Chef darf beispielsweise nicht oder im Regelfall nicht:
- eine Mitarbeiterin am Körper abtasten oder ihre Handtasche durchsuchen, weil sie vielleicht etwas gestohlen haben könnte, gilt auch für Mitarbeiter
- Mitarbeiter auffordern, den Kofferraum ihres Privatautos zu öffnen
- Mitarbeiter heimlich, also „verdeckt“ filmen
- Mitarbeiter permanent filmen
- Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht für ein Zuwiderhandeln durch Privatdetektive observieren lassen
- Einwegglasscheiben, also einseitig durchsichtige Glasscheiben, anbringen, damit Mitarbeiter beobachtet werden können
- ohne Einverständnis des Betriebsrates elektronische Zutrittskontrollsysteme anbringen, die ein exaktes Bewegungsprofil der Arbeitnehmer während der ganzen Arbeitszeit ermöglichen
- lückenlos aufzeichnen und kontrollieren, welcher Mitarbeiter wann und wo im Internet gesurft hat
- private E-Mails von Mitarbeitern lesen
- berufliche und private Telefonate von Mitarbeitern mithören, abhören, aufzeichnen oder abfangen
- Mitarbeiter durch Hausbesuche kontrollieren
- einem Mitarbeiter vorschreiben, sich dem Alkoholtest mit einem Alkomaten zu unterziehen
- Videoüberwachungen zum Schutz vor Diebstahl oder zur Sicherheit ohne Zustimmung des Betriebsrats einrichten
- ohne Zustimmung des Betriebsrats biometrische Zeiterfassungssysteme wie „Fingerscanner“ installieren
- ohne Zustimmung des Betriebsrats flächendeckend und systematisch das Verhalten von Mitarbeitern im Krankenstand durch Arbeitskollegen oder Detektive kontrollieren lassen
- im Diensthandy eines Außendienstmitarbeiters ohne Zustimmung des Betriebsrates eine Ortungssoftware installieren, damit dieser ständig lokalisiert werden kann
- Softwareprogramme zur totalen Überwachung aller Abläufe im Computer eines Mitarbeiters einsetzen
- Videokameras in intimen Betriebsbereichen wie Toiletten, Umkleide- und Waschräumen anbringen.
Zahlreiche Unternehmer, Arbeitnehmervertreter und Juristen besuchten die Veranstaltung und füllten den Barocksaal des Grand Hotel Europa.
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(v.l.) RA Dr. Ivo Greiter, Dr. Paul Meier (Präsident des Fürstlichen Landgerichtes Liechtenstein),
Dr. Oswald Mayr, RA Dr. Herwig Frei und RA Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.
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Der gefüllte Barocksaal
Einladung MitarbeiterkontrolleVortrag Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz
Vortrag Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

