Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

Am 26. November 2014 lud Greiter Pegger Kofler & Partner zum Vortrag  „Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz – Was Arbeitgeber dürfen und was nicht“ im Grand Hotel Europa in Innsbruck ein.

Die beiden auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M. und Dr. Herwig Frei, berichteten dabei über Einzelfälle aus der Praxis:

Der Chef darf beispielsweise nicht oder im Regelfall nicht:

  • eine Mitarbeiterin am Körper abtasten oder ihre Handtasche durchsuchen, weil sie vielleicht etwas gestohlen haben könnte, gilt auch für Mitarbeiter
  • Mitarbeiter auffordern, den Kofferraum ihres Privatautos zu öffnen
  • Mitarbeiter heimlich, also „verdeckt“ filmen
  • Mitarbeiter permanent filmen
  • Mitarbeiter ohne konkreten Verdacht für ein Zuwiderhandeln durch Privatdetektive observieren lassen
  • Einwegglasscheiben, also einseitig durchsichtige Glasscheiben, anbringen, damit Mitarbeiter beobachtet werden können
  • ohne Einverständnis des Betriebsrates elektronische Zutrittskontrollsysteme anbringen, die ein exaktes Bewegungsprofil der Arbeitnehmer während der ganzen Arbeitszeit ermöglichen
  • lückenlos aufzeichnen und kontrollieren, welcher Mitarbeiter wann und wo im Internet gesurft hat
  • private E-Mails von Mitarbeitern lesen
  • berufliche und private Telefonate von Mitarbeitern mithören, abhören, aufzeichnen oder abfangen
  • Mitarbeiter durch Hausbesuche kontrollieren
  • einem Mitarbeiter vorschreiben, sich dem Alkoholtest mit einem Alkomaten zu unterziehen
  • Videoüberwachungen zum Schutz vor Diebstahl oder zur Sicherheit ohne Zustimmung des Betriebsrats einrichten
  • ohne Zustimmung des Betriebsrats biometrische Zeiterfassungssysteme wie „Fingerscanner“ installieren
  • ohne Zustimmung des Betriebsrats flächendeckend und systematisch das Verhalten von Mitarbeitern im Krankenstand durch Arbeitskollegen oder Detektive kontrollieren lassen
  • im Diensthandy eines Außendienstmitarbeiters ohne Zustimmung des Betriebsrates eine Ortungssoftware installieren, damit dieser ständig lokalisiert werden kann
  • Softwareprogramme zur totalen Überwachung aller Abläufe im Computer eines Mitarbeiters einsetzen
  • Videokameras in intimen Betriebsbereichen wie Toiletten, Umkleide- und Waschräumen anbringen.

Zahlreiche Unternehmer, Arbeitnehmervertreter und Juristen besuchten die Veranstaltung und füllten den Barocksaal des Grand Hotel Europa.

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(v.l.) RA Dr. Ivo Greiter, Dr. Paul Meier (Präsident des Fürstlichen Landgerichtes Liechtenstein),

Dr. Oswald Mayr, RA Dr. Herwig Frei und RA Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

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Der gefüllte Barocksaal

 

Einladung MitarbeiterkontrolleVortrag Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz

Vortrag Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz