Einmal New York und zurück – Die Ersitzung gestohlener Kunstwerke

Dr. Georg Huber, LL.M.

RA Dr. Georg Huber, LL.M. setzt sich im Kunstmagazin stayinart (Ausgabe 3/19) mit der Frage auseinander, ob und wie gestohlene Kunstwerke vom redlichen Erwerber ersessen werden können oder ob sie an den bestohlenen Eigentümer zurückgegeben werden.

Er erläutert dies anhand zweier Beispiele, wobei das Ergebnis jeweils anders ist: einmal ging es um zwei gestohlene Dürer-Gemälde, die nach New York gebracht wurden, das andere Mal und ein gestohlenes Bild des Malers Purmann, das in Deutschland verblieb.

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Einmal New York und zurück – Die Ersitzung gestohlener Kunstwerke

Vor fast genau 50 Jahren, am 27. Jänner 1969, klagte die Bundesrepublik Deutschland vor dem US District Court in New York den Anwalt und Kunstsammler Edward I. Elicofon auf Herausgabe zweier Bilder von Albrecht Dürer, nämlich Portraits des Kaufmann-Ehepaares Hans und Felicitas Tucher. Die Bilder gehörten ursprünglich zu den Staatlichen Kunstsammlungen zu Weimar und wurden während des 2. Weltkrieges in einem Schloss in Thüringen, der Schwarzburg, aufbewahrt und dort vermutlich gestohlen. Die Kunstsammlungen zu Weimar und die Erbgroßherzogin von Sachsen-Weimar-Eisenach schlossen sich später dem Verfahren auf Herausgabe der Gemälde an.

Mr. Elicofon hatte die Bilder 1946 von einem heimgekehrten US-Soldaten um 450,- US$ gutgläubig erworben, und zwar ohne um den tatsächlichen Wert der Bilder und deren Diebstahl zu wissen. Der Soldat behauptete, sie in Deutschland von einem Dritten gekauft zu haben. Im Prozess stellte sich heraus, dass er sie von einem Architekten namens Fassbender erstanden hatte. Dieser Architekt war seinerzeit beauftragt, die Schwarzburg in eine Sommerresidenz für Hitler umzugestalten.

Mr. Elicofon hing die Bilder bei sich zu Hause in Brooklyn auf. Erst im Mai 1966, also 20 Jahre nachdem er sie gekauft hatte, kam die wahre Identität der Bilder zu Tage. Ein Freund des Mr. Elicofon erkannte die Bilder als jene Dürer-Gemälde, die er zuvor in einem Katalog über verschollene Kunstwerke gesehen hatte. Über den Fund wurde auf der Titelseite der New York Times vom 30. Mai 1966 als „Kunstentdeckung des 20. Jahrhunderts“ berichtet. Der Wert der Bilder wurde damals auf rund 23 Millionen D-Mark geschätzt.

Der Gerichtsprozess in New York dauerte 13 Jahre. Es ging im Wesentlichen darum, ob Mr. Elicofon das Eigentum an den beiden gestohlenen Dürer Bildern erworben hatte oder nicht. Hätte er Eigentum erworben, dürfte er die Bilder behalten. Andernfalls müsste er sie zurückgeben. Das Gericht entschied im Jahr 1982 schlussendlich, dass Mr. Elicofon nicht Eigentümer der Bilder war und diese daher zurückgeben musste[1]. Seitdem sind sie wieder im Schlossmuseum in Weimar zu besichtigen.

37 Jahre später, im Juli 2019, musste der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) einen ähnlichen Fall entscheiden[2]. Dort sah das Ergebnis aber anders aus. Ein Autoteile-Großhändler ohne besondere Kunstkenntnisse wollte im Jahr 2009 zwei Bilder bei einem Auktionshaus in Luzern versteigern lassen. Das Auktionshaus identifizierte die Bilder als zwei gestohlene Werke des 1966 verstorbenen Malers Hans Purrmann, nämlich die Gemälde „Frau im Sessel“ aus dem Jahr 1924 und „Blumenstrauß“ aus dem Jahr 1939.

Diese Gemälde wurden neben weiteren Bildern im Jahre 1986 bei einem Einbruch aus dem Haus der Tochter des Malers gestohlen. Der Autoteile-Großhändler hatte die Gemälde in den Jahren 1986 oder 1987 von seinem Stiefvater geschenkt bekommen, der sie wiederum von einem Antiquitätenhändler oder -sammler erworben hatte. Der rechtmäßige Erbe, ein En