Datenschutz und IT-Recht

Datenschutz und IT-Recht sind zentrale Rechtsbereiche der digitalen Wirtschaft und prägen die rechtssichere Gestaltung moderner Geschäftsmodelle. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre digitalen Prozesse, IT-Strukturen und Datenverarbeitungen rechtssicher zu gestalten und Risiken nachhaltig zu minimieren.

Datenschutz

Seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der rechtskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten – insbesondere von Beschäftigten, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnern – für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Ein professionelles Datenschutzmanagement stärkt das Vertrauen in das Unternehmen und schützt zugleich vor Geldbußen und Schadenersatzansprüchen.

Wir beraten Unternehmen umfassend in allen Fragen des Datenschutzrechts: von der Erstellung und Prüfung datenschutzrechtlich relevanter Dokumente über die Umsetzung datenschutzkonformer Geschäftsmodelle bis hin zur Vertretung vor der Datenschutzbehörde. Dabei berücksichtigen wir sowohl klassische Unternehmensprozesse als auch digitale Geschäftsmodelle, Outsourcing- und Cloud-Lösungen.

Schwerpunkte Datenschutz

  • Erstellung und Prüfung von Einwilligungserklärungen und Datenschutzerklärungen
  • Verträge mit Auftragsverarbeitern, Vereinbarungen über gemeinsame Verantwortlichkeit und Datenübermittlungen in Drittstaaten
  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien und Datenschutzstrategien
  • Beratung im Datenschutzrecht für Marketing, insbesondere Social Media, E-Mail- und Online-Kommunikation, sowie beim Einsatz von Cookies
  • Beratung bei Datenschutzverletzungen, Meldung von Verstößen und Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
  • Beratung beim Outsourcing von Daten und bei der Nutzung von Cloud-Diensten
  • Vertretung vor der Datenschutzbehörde
  • Schulung und Sensibilisierung von Beschäftigten

IT-Recht

Informationstechnologie ist im Zeitalter der Digitalisierung für nahezu jedes Unternehmen ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Fehlfunktionen, ungeklärte Verantwortlichkeiten oder lückenhafte IT-Verträge können zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken und Konflikten führen.

Das IT-Recht ist eine komplexe Querschnittsmaterie, in der Haftungs- und Gewährleistungsfragen, Urheber- und Patentrecht, Datenschutzrecht sowie Vertragsrecht zusammenwirken. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren sowohl Anbieter und Entwickler von Softwarelösungen als auch deren Nutzer in unterschiedlichen Branchen – von der Vertragsgestaltung bis zur Konfliktlösung.

Schwerpunkte IT-Recht

  • Cloud-Computing und Plattformlösungen (zum Beispiel SaaS-Verträge, Outsourcing)
  • Softwareentwicklungs- und Lizenzverträge
  • Service Level Agreements (SLA)
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IT- und Online-Angebote
  • E-Commerce und digitale Geschäftsmodelle
  • Schnittstellen zu Marken-, Urheber- und Patentrecht im IT-Bereich
  • Haftung von Internetdienstanbietern (Access-, Host- und Content-Provider)
  • Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen in IT-Verträgen und IT-Projekten

Ansprechpartner: 

Dr. Georg Huber, LL.M.

Mag. Fabian Bösch, B.A.

Mag. Melanie Gassler-Tischlinger, LL.M.

Treten Sie mit uns in Kontakt